Führerschein-klassen L & T
Deine Fahrschule in Spelle
Der Zugmachinen und Trecker Führerschein
Hier findest Du alle Informationen rund um die Führerscheinklassen L und T – der Führerschein für Zugmaschinen und Trecker – bei uns in Spelle. Solltest Du Fragen zu unseren Führerscheinklassen oder unserer Fahrschule haben, kannst Du Dich jederzeit bei uns melden.
Wir freuen uns auf Dich!
Mindestalter: 16 Jahre
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (am 19.01.2013 geändert von 32 auf 40 km/h)
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Beinhaltet AM, L
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).