Führerschein-klassen C

Deine Fahrschule in Spelle

Der LKW-Führerschein

Hier findest Du alle Informationen rund um die Führerscheinklassen C und C1 – der Führerschein für Berufskraftfahrer – bei uns in Spelle. Solltest Du Fragen zu unseren Führerscheinklassen oder unserer Fahrschule haben, kannst Du Dich jederzeit bei uns melden.

Wir freuen uns auf Dich!

Beinhaltet C1

Vorbesitz: Klasse B

Mindestalter: Ab 18 Jahre nur mit Grundqualifikation im Sinne des BKrQFG, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe – Sonst ab 21 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger – nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort.

Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, Verlängerung mit ärztlichemrUntersuchung und augenärztlichem Gutachten.

Beinhaltet BE, C1E, T

Vorbesitz: Klasse C

Mindestalter: Ab 18 Jahre nur mit Grundqualifikation im Sinne des BKrQFG, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe – sonst ab 21 Jahre

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, Verlängerung mit ärztlicher Untersuchung und augenärztlichem Gutachten.

Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden

Vorbesitz: Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge sind zusätzlich zu beachten.

Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Kontaktiere uns gerne bei Fragen

Telefonnummer

05977 - 8330

Mobil

0160 - 902 78 161

E-Mail Adresse

info@fahrschule-spelle.de

Liebe Fahrschüler/innen,

wir freuen uns, dass wir unseren Fahrschulbetrieb am 11.05.20 wieder aufnehmen dürfen.

Da wir aufgrund verschärfter Sicherheitsvorkehrungen nur bedingt unterricht anbieten können, wird dieser bis auf Weiteres im Blockunterricht abgewickelt.

Wir melden uns bei allen betroffenen Schülern in den nächsten Tagen telefonisch und klären Euch gerne über den genauen Ablauf auf.

Euer Fahrschulteam Lütkemeyer